Hinweise für die Wohnungabgabe


Bitte beachten Sie, dass die Wohnung samt allen dazugehörenden Nebenräumen in tadellos gereinigtem Zustand abzugeben ist.

 

1. Reinigung

 

Zimmerböden sind gut zu reinigen, Parkette, versiegelte Böden und solche aus Kunststoff und Linol mit einem Spezialpflegemittel zu behandeln.

 

Selbst verlegte Spannteppiche und dergleichen sind zu entfernen, falls der Mietnachfolger diese nicht ausdrücklich zu übernehmen wünscht.

 

Sämtliches Holzwerk ist mit Seifenwasser sauber abzuwaschen, alle Schränke sind auch innen feucht zu reinigen.

 

Besondere Aufmerksamkeit ist der Reinigung von Kochherd, Badewanne, Lavabo und Klosett zu schenken. Kalkrückstände an Metallteilen und emaillierten oder glasierten Gegenständen (z.B. Hahnen, Badewanne, Lavabo, Klosett) sind mit einem nicht säurehaltigen Mittel sorgfältig zu entfernen.

 

Jalousie- und Rollladen sowie sämtliche Fenster und Vorfenster sind ebenfalls gut zu reinigen. Doppelverglasungen sind auseinanderzuschrauben und auch innen zu reinigen.

 

Vergessen Sie auch nicht, Ihr Estrich- und Kellerabteil inkl. Obsthurde, sowie Brief- und Milchkasten sauber zu reinigen.

 

2. Reparaturen

 

Ausgefranste Rollladengurten und gesprungene oder fehlende Fensterscheiben sind zu ersetzen. Tropfende Wasserhahnen sind abzudichten, defekte Schalter, Stecker und Türschlösser instandzustellen.

 

Nagel-/Dübellöcher: Zur Befestigung von Gegenständen verwendete Nägel, Schrauben und Haken sind sorgfältig zu entfernen (siehe auch Art. 2.2 bzw. 2.3, Unterhalt der Mietsache, des Luzerner Mietvertrages).

 

3. Spezielle Vorrichtungen

 

Spezielle Vorrichtungen, die Sie auf Ihre Kosten anbringen liessen, sind unter Wiederherstellung des vorherigen Zustandes zu beseitigen. Vorbehalten bleiben anderslautende schriftliche Abmachungen zwischen den Parteien.

 

4. Schlüssel

 

Bei der Wohnungsabgabe sind sämtliche Schlüssel einschliesslich der eventuell auf eigene Kosten nachträglich angefertigten abzugeben.

 

5. Zähler

 

Bitte veranlassen Sie das rechtzeitige Ablesen durch die CKW und die Abmeldung Ihres Telefonanschlusses.

 

6. Termine

 

Die Abgabe der Wohnung hat spätestens am Tage nach Beendigung der Miete, bis 12.00 Uhr zu erfolgen, sämtliche Instandstellungs- und Reinigungsarbeiten sind vor diesem Termin durchzuführen. Bei der Wohnungsabnahme sind die wichtigsten Reinigungsmittel zur Hand zu halten. Es liegt im beidseitigen Interesse, das Mietverhältnis in gutem Einvernehmen zu beendigen. Beachten Sie deshalb die vorgenannten Bestimmungen.